Vorvertragliche Informationen nach der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/25302
Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, wie der Bestimmungsort, die Transportmittel, Mahlzeiten, Leistungen vor Ort etc., können Sie den von Ihnen besuchten und der Buchung zugrunde liegenden Webseiten entnehmen.
Unsere Reisen sind leider nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Personen mit eingeschränkter Mobilität können jedoch gerne Kontakt mit uns aufnehmen, um ggf. ein passendes Angebot zu erstellen.
Reiseveranstalter:
Wheel of India GmbH
Hauptstraße 20
D-29640 Schneverdingen
Tel.: +49 5193 519191
E-Mail: info@wheelofindia.de
www.wheelofindia.de
Den Gesamtpreis der jeweiligen Pauschalreise sowie sonstige Kosten entnehmen die Reisenden der Reiseausschreibung auf den von ihnen besuchten und der Buchung zugrunde liegenden Webseiten.
Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach unseren Allgemeinen Reisebedingungen § 2: "Mit Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheins nach § 651 k. Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 28 Tage, so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der Reiseunterlagen."
Die Mindestteilnehmerzahl können Sie bitte der Reiseausschreibung und den von Ihnen besuchten und der Buchung zugrunde liegenden Webseiten entnehmen. Sollte eine Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden, setzen wir den Reisenden spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn in Kenntnis.
Für die Reisen nach Indien müssen die Reisenden gültige Reisedokumente mit sich führen. Für EU-Bürger gelten Einreisebestimmungen zur Einreise mit einem elektronischen Touristenvisum. https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html
Reisende können zu jeder Zeit vor Reisebeginn gegen Zahlung der von uns festgelegten Gebühr vom Vertrag zurücktreten. Die von uns festgelegten Rücktrittsgebühren sowie die Rücktrittsbedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Reisebedingungen § 5.
Das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung, Reisekranken- und Reiseabbruchsversicherung wird empfohlen. Die Buchung einer solchen Versicherung ist im Zuge des (elektronischen) Buchungsprozesses oder auch bis 30 Tage vor Reisebeginn wählbar.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302, weshalb Sie alle für Pauschalreisen gültige EU-Rechte in Anspruch nehmen können.
Der Reiseveranstalter, die Wheel of India GmbH, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters, verfügt Wheel of India GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, sollte der Transport in der Pauschalreise inbegriffen sein, für Ihre Rückbeförderung. Wheel of India GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der
R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 611 533 5859
Fax: +49 611 533 5859
abgeschlossen. Sollte der Reiseveranstalter die Ihnen aufgrund einer Insolvenz zustehenden Leistungen verweigern, können die Reisenden die oben genannte Einrichtung kontaktieren.
Wichtigste Rechte nach der Richtline (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Telefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht "Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Wheel of India GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherungs AG (Anschrift und Kontaktdaten siehe oben) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Wheel of India verweigert werden.